Google Suche
EU-Praktikum THÜRINGEN
Geschäftsstelle des Konsortiums der Thüringer Hochschulen
TU Ilmenau International Office
Max-Planck-Ring 14
Haus G1210 und G1220
98693 Ilmenau
Susanne Friedemann +49 3677 69-1763 | Katja Seltner +49 3677 69-2523 |
Sprechzeiten
Online-Sprechstunde dienstags 10.00-11.00 Uhr
sowie individuell nach Vereinbarung
Für die Durchführung einer Doppelpromotion gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzung wie für jede sonstige Promotion. Sie benötigen einen, in Deutschland wissenschaftlichen, anerkannten Hochschulabschluss (Master oder Diplom). Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, lassen Sie diesen bitte vorher prüfen. Hierzu können Sie die Zulassungsstelle im Akademischen Service Center der TU Ilmenau (Link setzen) kontaktieren oder diesen offiziell in Deutschland bewerten lassen.
Zudem benötigen Sie jeweils eine Person, die Ihre Promotion an der TU Ilmenau betreut und eine, die diese an der von Ihnen ausgewählten Partneruniversität betreut. An der TU Ilmenau lassen Sie sich eine Bereitschaftserklärung zur wissenschaftlichen Betreuung der Promotion ausstellen und schließen (optional) eine Betreuungsvereinbarung ab. Eine Übersicht der Partneruniversitäten unserer Universität finden Sie auf unserer Webseite.
Mit drei Universitäten haben wir spezielle Verträge abgeschlossen, die eine Doppelpromotion für Promovierende der jeweiligen Fakultät immer ermöglicht:
Zwar hat die Bundesregierung für derartige Doppelpromotionen mit verschiedenen Ländern, u.a. Frankreich, ein Rahmenabkommen geschlossen, jedoch liegt die Zustimmung hierzu bei Ihren Betreuern und den beteiligten Fakultäten.
Insofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Betreuer*innen für die Doppelpromotion an der TU Ilmenau under der Partnerhochschule feststehen, schließen Sie einen individuell auf Ihr Promotionsvorhaben abgestimmten Vertrag ab. Dieser regelt u.a. das Promotionsthema, benennt die Hochschule, bei der Sie Ihr Promotionsvorhaben angemeldet haben und verteidigen werden (Heimatuniversität / Hauptuniversität), die Sprache, in der die Arbeit und das Abstrakt verfasst wird, die Dauer, die Arbeitsaufenthalte an den beiden Universitäten sowie die Graduierung. Die Aufenthaltsdauer an beiden Universitäten sollte sich in etwa die Waage halten. Diese Vereinbarung wird sowohl von Ihnen als auch Ihren Betreuer*innen, den Fakultätsvorsitzenden und den Präsident*innen der beiden Hochschulen unterzeichnet.
Einen Mustervertrag erhalten Sie auf Anfrage im International Office.
Die Verteidigung der Promotion erfolgt nur einmal und zwar an der von Ihnen in der Vereinbarung festgelegten Hauptuniversität. Die Kommission setzt sich aus beiden Universitäten zusammen und enthält mindestens zwei Personen von der Partneruniversität. Eine/r davon ist Ihr dortiger Doktorvater / ihre dortige Doktormutter.
Generell ist die Zusammensetzung der Kommission über die jeweilige Promotionsordnung der Universitäten geregelt. Promotionsordnung der TU Ilmenau